nach oben
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Repräsentationssystem

Repräsentation ist das Nachrücken von entfernteren Verwandten desselben Stammes, wenn der mit dem Erblasser näher Verwandte nicht gesetzlicher Erbe wird. Es handelt sich daher - sprachlich besser verständlich - um ein "Eintrittsrecht" nachrückender Verwandter in die Erbenstellung.

Repräsentation bedeutet also, dass ein Erbe die von ihm selbst abstammenden Personen bei der gesetzlichen Erbfolge verdrängt.

Beispiel Repräsentationssystem

Der verwitwete Opa hat 3 Söhne. Er verstirbt ohne Testament. einer seiner Söhne ist bereits vor ihm verstorben. Nach der gesetzlichen Erbfolge Erben die beiden noch lebenden Söhne. Sie verdrängen insoweit die Enkel des jeweiligen Stammes. Die Kinder des vorverstorbenen Sohnes als weitere Enkel des Opas werden allerdings nicht verdrängt, weil ihr Vater vor dem Opa verstorben ist. Der jeweilige Stamm wird also immer durch die älteste noch lebende Generation repräsentiert.

Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie