A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |
7.2.2013
20.12.2010
Teilungsreife
Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so müssen diese einvernehmlich den Nachlass
auseinandersetzen. Dies kann erst durchgeführt werden, wenn die sog. Teilungsreife
vorliegt.
Ein Nachlass ist teilungsreif, wenn
- sämtliche Aktiva und Passiva geklärt sind und feststehen,
- alle Nachlassverbindlichkeiten ausgeglichen wurden und evtl. Rückstellungen gebildet wurden,
- bei nicht teilbaren, beweglichen Gegenständen der Pfandverkauf durch den Gerichtsvollzieher und
- bei Immobilien die Teilungsversteigerung (§§ 180 ff. ZVG) durchgeführt worden ist und
- die Erlöse an die Erben ausgekehrt werden können oder für diese hinterlegt sind.
Solange der Nachlass nicht teilungsreif ist, kann keine Teilungsklage eingereicht werden.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Teilungsreife"
24.4.2017Ausgleichszahlung für Pflegeleistungen: Aufteilung des Nachlasses
Erbrecht: Ansprüche pflegender Angehöriger nach § 2057a BGB Was ist eine Ausgleichszahlung für Pflegeleistungen ? Der Gesetzgeber hat pflegenden ...7.2.2013
Gerichte stärken Mehrheitsentscheidungen innerhalb der Erbengemeinschaft
Bereits am 19.09.2012 hatte der Bundesgerichtshof in seiner ...20.12.2010