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Testierfreiheit

Die Testierfreiheit bezeichnet das Recht des Erblassers, ohne Grund von der gesetzlich geregelten Erbfolge abzuweichen und selbst Verfügungen von Todes wegen über sein Vermögen zu treffen. Dies ist eine Folge aus dem Grundsatz nach Art. 14 Abs. 1 GG, nach dem das Erbrecht grundrechtlich geschützt ist. Danach ist es dem Erblasser erlaubt, die nach dem Gesetz vorgesehenen Personen von der Erbfolge auszuschließen und selbst nach freiem Belieben Anordnungen über sein Vermögen nach dem Tod zu treffen. Beschränkt wird die Testierfreiheit durch den sogenannten Pflichtteil. Beschränkt wird die Testierfreiheit auch durch die Bindungswirkung eines früheren Testaments oder Erbvertrages.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Testierfreiheit"

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10.1.2019

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Ein missverständlich oder mehrdeutig formuliertes Testament kann die Beurteilung, ob eine Vor- und Nacherbschaft vom Erblasser gewollt ist, sichtlich erschweren. Insbesondere kann sich hierbei ...



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