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23.7.2007
27.2.2006
Zahlungsklage
Mit einer Zahlungsklage macht man vor Gericht den Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme geltend.
Bis zu einem Streitwert in Höhe von EUR 5.000 sind für diese Klagen die Amtsgerichte zuständig. Sobald der Streitwert über EUR 5.000 liegt, ist die Klage beim Landgericht eizureichen. Beim Landgericht herrscht Anwaltszwang, d.h. der oder die Kläger dürfen ihre Rechte nicht mehrallein durchsetzen, sondernsind gesetzlich verpflichtet, die Klage durch einen Anwalt oder eine Anwältin einreichen zu lassen.
Zahlungsklage
Mit der Zahlungsklage wird beispielsweise der Anspruch auf Zahlung eines Pflichtteils gegen den oder die Erben durchgesetzt.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Zahlungsklage"
23.12.2018Stufenklage auf privates Nachlassverzeichnis hemmt auch Verjährung des Anspruchs auf notarielles Verzeichnis
Mit Urteil vom 31.10.18 ( ...23.7.2007
Die Erbteilungsklage
Scheitert eine Einigung der Miterben über die Aufteilung des Nachlasses, kann jeder Miterbe als letztes Mittel die Nachlassteilung mittels Klage erzwingen. Der Berater muss dabei den Antrag mi ...27.2.2006