nach oben
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Zivilgerichtsbarkeit

Bei Streitigkeiten zwischen Bürgern entscheiden Gerichte der Zivilgerichtsbarkeit. Die erste Instanz ist hier das Amtsgericht. Vor dem Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang.

Bei Streitigkeiten ab einem Wert von EUR 5.000 entscheidet das Landgericht. Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang, d.h. die Kläger und die Beklagten müssen ihre Rechte jeweils von Anwälten oder Anwältinnen vertreten lassen.

 

Erbrechtliche Streitigkeiten vor der Zivilgerichtsbarkeit

Die Zivilgerichtsbarkeit entscheidet daher über privatrechtliche Streitigkeiten, zu denen auch Streitigkeiten über erbrechtliche Sachverhalte zählen.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Zivilgerichtsbarkeit"

8.7.2013

Erbengemeinschaft darf vor Verwaltungsgericht nicht klagen

Leitsatz: Wenn Beitragsbescheide an die Miterben einer ungeteilten Erbengemeinschaft gerichtet werden, ist die Erbengemeinschaft im folgenden Anfechtungsprozess vor dem Ver ...



Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie