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23.10.2006

Änderung des Bewertungsgesetzes zum 1.1.2007

Am 23.8.2006 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zum Jahressteuergesetz (JStG) 2007 beschlossen (Pressemitteilung des BMF Nr. 102/06 v. 23. 8. 2006; s. auch BT-Dr 16/2712 v. 25. 9. 2006), das überraschenderweise zum 1. 1. 2007 in Kraft tretende Änderungen des Bewertungsgesetzes enthält.

Bei der Bewertung von unbebauten Grundstücken richten sich die Wertverhältnisse nicht mehr nach dem Stichtag 1.1.1996; es gilt zukünftig eine zeitnahe Stichtagsbewertung. Die Bodenrichtwerte haben sich seit dem Höhepunkt der Marktpreise 1995/96 nach einer Talfahrt wieder erholt und teilweise auf einem Niveau über dem von 1995 eingependelt. Es ergeben sich daher aus der Neufassung keine relevanten Erhöhungen.

Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken wird die Anknüpfung an den Nettoertrag der letzten drei Jahre aufgegeben. Berücksichtigt wird künftig nur noch die im Besteuerungszeitraum vereinbarte Jahresnettomiete. Weicht die tatsächlich vereinbarte Miete um mindestens 20% von der üblichen Miete ab, so wird die übliche Miete angesetzt. Bei Renditeobjekten ist deshalb künftig zu prüfen, ob die vereinbarte Miete nicht die übliche Miete um mehr als 20% unterschreitet.

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