Referentenentwurf zum Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht an die Länder versandt
Am 21.11.2007 hat das BMF den umfassenden Referentenentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts an die Ressorts und Länder verschickt.
Inhaltlich weitgehend und detailliert sind etwa die Formulierungsentwürfe zu den Verschonungsregelungen in den §§ 13a – 13c, 19a ErbStG-E sowie zu den nicht grundlegend abweichenden Bewertungsmethoden innerhalb vergleichbarer Vermögensarten. Bei Grundvermögen wird es zu einer Verkehrswertermittlung kommen.
Die Unternehmensnachfolge bei Erbschaften oder Schenkungen, insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen, sollen auf diese Weise erleichtert werden. Dies soll durch die Bewertung und Besteuerung des Grundvermögens, des Betriebsvermögens, des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften nach Verkehrswerten ermöglicht werden.
Deutlich höhere persönliche Freibeträge sollen indes garantieren, dass es beim Übergang durchschnittlicher Vermögen und damit insbesondere auch von privat genutztem Wohneigentum im engeren Familienkreis im Regelfall zu keiner Belastung mit Erbschaftsteuer kommen kann. Dies erfolgt durch die Anhebung der im Rahmen der Erbschaftsteuer vorgesehenen Freibeträge für Ehegatten, Kinder und Enkel und Verbesserungen für Lebenspartner.
Interessant sind überdies die Formulierungen zu Rückwirkungen auf Erwerbe von Todes wegen mit einem Wahlrecht für den Erwerber auf den 1.1.2007. Schenkungen unter Lebenden sollen von diesem Wahlrecht ausgenommen sein.
Der geplante Termin 1. April 2008 wird für ein Inkrafttreten nur schwer zu halten sein.
Der Referentenentwurf kann hier heruntergeladen werden: www.bundesfinanzministerium.de/DE/Aktuelles/070.html