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20.6.2012

Wertermittlungsanspruch bei unentgeltlicher Übertragung eines GbR-Anteils durch den Erblasser

Das OLG Schleswig-Holstein hat in seinem Urteil vom
27.03.2012 (AZ 3 U 39/11) entschieden, dass die Übertragung von Anteilen an
einer vermögensverwaltenden Familiengesellschaft bürgerlichen Rechts innerhalb
der Familie eine – unter Umständen gemischte – Schenkung i.S.d. § 2325 BGB sein
kann. Maßgeblich hierfür seien die Umstände des Einzelfalls.

Von einer schenkweisen Übertragung der Anteile kann dann
ausgegangen werden, wenn die Ehefrau des Erblassers Gesellschaftsanteile
erhält, diese aber nicht ihre volle Arbeitskraft zur Verfügung stellt und kein
tatsächliches Haftungsrisiko innerhalb der GbR für sie besteht, das mit dem
gewöhnlichen Haftungsrisiko des Gesellschafters einer OHG vergleichbar wäre.

In diesem Fall steht dem Pflichtteilsberechtigten ein Wertermittlungsanspruch
gem. § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB gegen den Erben zu. Er hat allerdings die
Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der betreffende Gegenstand zum fiktiven
Nachlass gehört.

Praxishinweis:

Die Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein stärkt die
Position des Pflichtteilsberechtigten für den Fall, dass innerhalb einer
vermögensverwaltenden Familiengesellschaft Anteile zu Lebzeiten des Erblassers
auf andere Familienangehörige übertragen werden.



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