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19.8.2013

Was kostet die Verwahrung eines Testaments?

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht in Reutlingen, Testamentsvollstrecker - Armin Abele
Autor:

Armin Abele

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht in Reutlingen, Testamentsvollstrecker | Reutlingen

Zum 1. August 2013 ist ein neues Kostengesetz in Kraft getreten (Gerichts-und Notarkostengesetz). War es bislang so, dass die Verwahrung eines Testaments vom Wert des Vermögens der Testierenden abhing (je größer das Vermögen desto höher die Kosten), ist nun eine Festgebühr für die VErwahrung in Höhe von 75,00 € zu entrichten (Nr.12100 KV GNotKG).

Hintergrundwissen:

Auch private (handschriftliche) Testamente können in amtliche Verwahrung gegeben werden. Das verwahrende Amtsgericht oder der Notar machen in diesem Fall eine Hinterlegungsmeldung an das Zentrale Testamentsregister.  Im Erbfall hält das Nachlassgericht immer Rückfrage beim Zentralen Testamentsregister, so dass sichergestellt ist, dass ein hinterlegtes Testament im Erbfall auch tatsächlich eröffnet wird.

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