nach oben
22.03.2015
Auslegung eines Testaments zugunsten wohltätiger Zwecke

Testamentsauslegung bei unklarer Bestimmung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich in seiner Entscheidung vom 02.09.2014 -Az.I-3 Wx 80/13 mit der Frage zu beschäftigen, was die Erblasserin in ihremTestament mit folgender Formulierung gemeint hat: "Sollte keiner von uns überleben, überschreibe/verfüge ich, U.A.H., dass das gesamte Vermögen, Besitz, Kapital ( s.o. ) alles einem wohltätigen Zweck zugeführt wird. Diese Organisationen verpflichten sich, dass Grab (er ) in gutem Zustand z. erhalten." Die Erblasserin führte in der nächtsen Ziffer in ihrem Testament weiter aus wie folgt: "Organisationen ( Kinderkrebshilfe, Kinder in Not, Kanke in Not, Tierschutz etc. )." Außerdem hat die Erblasserin ausdrücklich angeordnet, dass die Verwandschaft nichts erbe. Die eingesetzen Erben -Mutter und Vater- waren vorverstorben. Es stellte sich die Frage, wer Erbe geworden ist: Der Fiskus oder die die gemeinnützigen Organisationen zu gleichen Teilen. Das OLG Düsseldorf ist im Ergebnis davon ausgegangen, dass der Fiskus alleiniger Erbe geworden sei. Eine Erbeinsetzung der gemeinnützigen Organisationen sei nicht hinreichend bestimmt angeordnet worden und komme daher letztlich nicht in Frage. Allerdings müsse der Fikus den von der Erblasserin angeordeneten Verwendungszweck des Nachlasses beachten. Es bleibt zu hoffen, dass der Fiskus dem Willen der Erblasserin Rechnung trägt, wobei der Wettlauf der gemeinnützigen Einrichtungen mit dem von der Erblasserin genannten Zweck die Sache nicht einfacher machen dürfte. Es bleibt festzuhalten: Sollte man gemeinnützige Einrichtungen bedenken wollen, sollte man diese klar bezeichnen. Außerdem sollte man eindeutig erklären, ob die jeweilige Einrichtung als Erbe oder als Vermächtnisnehmer eingesetzt wird. Wenn man allgemein bestimmte gemeinnützigen Zwecke fördern möchte, solle man seinen Erben mit einer als solchenes wiederum klar formulierten Auflage beschweren.



← zurück
Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie