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01.06.2015
Nachfolge im Familienunternehmen

Durchdacht zum Erfolg

Die Unternehmensnachfolge gleicht dem Gang über ein Minenfeld. Nur bei frühzeitiger  Vorsorge und durchdachter Planung stehen die Chancen gut, den Gang unbeschadet zu überstehen. Es gibt zahlreiche Fallstricke, denen aber mit fachkundigem Weitblick gelassen entgegen getreten werden kann.

Geeigneter Nachfolger

Zunächst stehen viele Fragen an:  Gibt es ein oder mehrere Kinder, die überhaupt in der Lage sind, das Unternehmen fortzuführen? Wenn nicht, bleibt nur der Verkauf oder eine dauerhafte Fremdgeschäftsführung durch Nichtfamilienmitglieder. Sind geeignete Nachfolger vorhanden, fragt sich weiter, was mit den Geschwistern oder dem Ehegatten geschieht, die nicht zur Unternehmensführung geeignet sind. Sollen sie durch das Unternehmen dauerhaft versorgt werden, erhalten sie eine Abfindung und reicht der Ertrag dafür aus? Es muss entschieden werden, wer die Führung im Unternehmen übernehmen soll, wenn mehrere Kinder das Unternehmen fortführen. Fragen, für die es keine Patentlösung gibt.

Rechtzeitige Planung und Übergabe

Wird der vorgesehene Nachfolger erst im Erbfall in das Unternehmen einbezogen, ist es häufig zu spät. Er sollte frühzeitig an die Führung der Firma herangeführt und eingegliedert werden, um die Kontinuität des Betriebs zu gewährleisten. Die Übertragung des Unternehmens zu Lebzeiten des Unternehmers ist in der Regel der Vererbung vorzuziehen, birgt sie doch weniger Risiken. Die Übergabe muss dabei nicht unentgeltlich erfolgen. Der Übergeber kann und sollte sich – bei ansonsten fehlender Altersversorgung - wirtschaftlich absichern. Dies kann trotz Übergabe z.B. durch Zahlung einer Kaufpreisrente oder Vorbehalt einer Gewinnbeteiligung am Unternehmen erfolgen.

Einbeziehung der Angehörigen zur Minimierung des Pflichtteilsrisikos

Werden die Betroffenen mit in die Planung einbezogen, sinkt das Risiko späterer Streitereien innerhalb der Familie. Durch lebzeitige Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge kann sichergestellt werden, dass im Erbfall keine unvorhergesehene Liquiditätsbelastung wegen Pflichtteilsansprüchen von Familienmitgliedern auf das Unternehmen zukommt. Hierbei müssen alle (pflichtteilsberechtigten) Angehörigen einbezogen werden. Ist das nicht möglich, kann das Pflichtteilsrisiko zum Wohl des Unternehmens durch frühzeitige und geschickte Vertrags- und Testamentsgestaltung zumindest minimiert werden.

Steuerfalle Unternehmensnachfolge

Nicht nur die Schenkung- und Erbschaftsteuer kann zur existenzbedrohenden Belastung des Unternehmens führen. Häufig kommt es bei der Übergabe des Betriebes zur ungewollten Aufdeckung stiller Reserven, wenn etwa im Erbfall der operative Betrieb einem Kind zufällt, während andere die vom Betrieb genutzten Grundstücke erhalten. Die Unternehmensnachfolge ohne Einbeziehung des steuerlichen Beraters durchführen zu wollen, wäre sträflicher Leichtsinn. Sie kann die Existenz des Unternehmens kosten, indem bestehende Steuerbefreiungstatbestände nicht ausgenutzt oder Ertragssteuern unnötig ausgelöst werden.

Handlungsfähigkeit

Märkte und Umstände ändern sich. Ein Unternehmer zeichnet sich durch schnelle Entscheidungen aus. Handlungsunfähige Unternehmen sind nicht marktfähig. Kurzfristige Entscheidungen müssen jederzeit getroffen werden können. Das Vorhalten einer entsprechenden Vollmacht ist Pflicht. Diese wirkt nicht nur im Krankheitsfall, sondern auch über den Tod des Unternehmers hinaus. Die Entstehung einer Erbengemeinschaft im Erbfall sollte vermieden werden. Sie ist streitanfällig und oft handlungsunfähig. Lässt sich ihr Entstehen nicht vermeiden, sollte Testamentsvollstreckung angeordnet werden. Gesellschaftsverträge müssen mit dem errichteten Testament harmonieren. Wird z.B. eine Person zum Erben eingesetzt, die nach dem Gesellschaftsvertrag nicht in die Gesellschaft eintreten darf (z.B. durch qualifizierte Nachfolgeklausel), droht der Verlust der Beteiligung - oft ohne wirtschaftlich angemessenen Ausgleich.

Fazit

Die Planung der Familienunternehmensnachfolge gehört  in professionelle Hände.



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