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Erbeinsetzung

Die sogenannte Erbeinsetzung kann nur durch Testament oder Erbvertrag erfolgen. Wird kein solches Dokument erstellt, bestimmt die gesetzlich Erbfolge, wer der Erbe ist. Es geschieht aber auch, dass ein Erblasser in einem Testament einer Person sein Vermögen oder Teile seines Vermögens zuwendet. ohne diese Person als Erbe zu bezeichnen. Hierzu gibt es dann sogenannte Auslegungsregeln im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). die bei Unklarheiten, die in einem Testament auftauchen können, die rechtliche Behandlung der Verfügung festlegen.

Beispiel:

Hat ein Erblasser z.B. einer Person sein gesamtes Vermögen oder einen Bruchteil seines Vermögens zugewendet, so ist diese Person Erbe, auch wenn der Erblassers diesen nicht so bezeichnet hat. ( § 2087 I BGB ).

Sind nur einzelne Gegenstände zugewendet, so ist der Bedachte im Zweifel nicht Erbe, auch wenn er vom Erblasser so genannt wird. ( § 2087 II BGB )

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