nach oben
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Erbverzicht

Verwandte sowie der Ehegatte des (späteren) Erblassers können durch Vertrag auf ihr (zukünftiges) gesetzliches Erbrecht verzichten (Erbverzicht).
Der Verzichtende scheidet durch den Erbverzicht von der gesetzlichen Erbfolge aus, als wäre er bereits verstorben; er verliert ebenfalls seinen Anspruch auf den Pflichtteil.

Der Erbverzichtsvertrag ist ein oft unausweichliches Instrument der Nachlassgestaltung und dient insb. dazu, dem Erblasser Planungssicherheit zu verschaffen. Dies wird regelmäßig durch eine Abfindung "erkauft".

Erbverzicht auf Pflichtteilsverzicht beschränkbar

Der Verzicht kann auch auf den Pflichtteil beschränkt werden (Pflichtteilsverzicht). Es ist sogar möglich, den Pflichtteil lediglich in Ansehung bestimmter Nachlassgegenstände auszuschließen.

Hinweis des Erbrechtsexperten: Soll der Erbverzicht u.a. der Pflichtteilsvermeidung dienen, ist der Abschluss eines Erbverzichtsvertrags ein grober Kunstfehler!
Denn der Verzichtende wird später bei der Ermittlung der Pflichtteilsquoten der übrigen Pflichtteilsberechtigten nicht mitgezählt (§ 2310 BGB), so dass sich deren Pflichtteil entsprechend erhöht!
Ein Pflichtteilsverzicht reicht vollkommen aus! Daher: „Verzichte auf den Erbverzicht!

Notarielle Form des Erbverzichts

Der Vertrag über einen Erb- oder Pflichtteilsverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbverzicht erstreckt sich auf Abkömmlinge

Der Erb- oder Pflichtteilsverzicht erstreckt sich kraft Gesetzes auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden, wenn in dem Verzichtsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Der Verzichtende schließt somit seinen ganzen Stamm aus.

Seit der Erbrechtsreform ab dem 01.01.10 gilt die Erstreckung auf Abkömmlinge auch für den Zuwendungsverzicht  nach § 2352 BGB.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Erbverzicht"

16.4.2017

Erbauseinandersetzung durch Vertrag

Auslegung eines Erbausein ...



22.3.2017

Sittenwidrigkeit der Abfindung mit einem Sportwagen

Das OLG Hamm (Urteil vom 08.11.2016 - 10 U 36/15) hatte jüngst darüber zu entscheiden, ob es die Grenzen der Sittenwidrigkeit überschreitet, wenn ein Va ...



20.2.2017

Zentrales Testamentsregister vor Vollendung

Wie man sein Testament sicher verwahrt, damit es im Ernstfall aufgefunden und eröffnet wird, erklärt unse ...



Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie