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Möhringsche Tabelle

Die Möringsche Tabelle ist eine Vergütungsregelung, auf die bei angeordneter Testamentsvollstreckung zur Bestimmung der Höhe der Vergütung des Testamentsvollstreckers für seine Tätigkeit zurückgegriffen werden kann. Diese Tabelle wird in der Praxis sehr häufig dann verwendet, wenn der Nachlass wertmäßig nicht sonderlich hoch ist, allerdings die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers von größerem zeitlichen Umfang und auch von der Lösung von Spezialproblemen geprägt ist.

Beispiel für eine Abrechnung nach der "Möhringschen Tabelle":

Bei einem Nachlasswert in Höhe von bis zu 10.000,00 € erhält der Testamentsvollstrecker eine Vergütung von 7,5 %, mithin 750,00 €.

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