Nachlass
Nachlass ist das Vermögen eines Verstorbenen und umfasst die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse des Erblassers, die beim Erbfall als Ganzes auf den oder die Erben übergehen. Den Nachlass bezeichnet man auch als Erbschaft. Ein Nachlass entsteht also, wenn das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person, des Erblassers, mitsamt der verfügten Rechte und Pflichten auf den oder die Erben übertragen werden. Der oder die Erben werden somit Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Im Rahmen der Nachlasshaftung müssen die Erben auch für die Verbindlichkeiten des Erblassers einstehen. Der vorläufige Erbe kann durch Erklärung der Ausschlagung des angedachten Erbes innerhalb einer sechswöchigen Frist seinen Verzicht erklären.
Beispiel für "Nachlass":
Der Erblasser hinterlässt ein Hausanwesen, landwirtschaftliche Grundstücke, Bargeld, Kontenvermögen, jedoch auch ein Darlehen, welches zur Hausfinanzierung aufgenommen wurde. Sowohl die Nachlassaktiva, als auch die Nachlasspassiva, das Darlehen, gehen auch den oder die Erben über.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Nachlass"
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