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22.8.2006
27.2.2006
Nachvermächtnis
Hat der Erblasser bestimmt, dass ein vermachter Gegenstand bei Eintritt eines bestimmten Zeitpunktes oder Ereignisses an eine andere Person gehen soll, so muss der erste Vermächtnisnehmer das bei dem Erbfall erhaltene Vermächtnis an den Nachvermächtnisnehmer herausgeben.
Beispiel für "Nachvermächtnis":
Der Erblasser ordnet an, dass sein Nachbar vermächtnisweise seinen Porsche erhält. Sobald der Enkel des Erblassers das 18. Lebensjahr vollendet, soll der Nachbar den Porsche jedoch an den Enkel übergeben.
So regeln Sie ihr Vermächtnis nachhaltig und rechtssicher
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Nachvermächtnis"
18.6.2011Anforderungen an die Anordnung der Beschränkung des Pflichtteils in guter Absicht in einem Testament
Der Pflichtteil ist grundsätzlich nicht zu umgehen. In wenigen Ausnahmefällen erlaubt es das Gesetz dem Erblasser aber, den Pflichtteil gänzlich zu entziehen (§ 2333 BGB) oder w ...22.8.2006
Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht
Eltern, deren Kinder zur Verschwendung neigen oder überschuldet sind, suchen oftmals nach einer Möglichkeit, das Familienvermögen den Nachkommen zu erhalten. Die �gut gemeinteï ...27.2.2006