Schiedsgerichtsbarkeit
Ein Schiedsgericht ist ein privates Gericht, das ohne Einwirkung des Staates zusammentritt um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sämtliche Regelungen zu dem Verfahren obliegen der Vereinbarung beider Parteien. Diese können das Schiedsverfahren vertraglich vereinbaren und die Anzahl der Schiedsrichter bestimmen. Fehlt eine solche Vereinbarung, besteht das Gericht aus drei Personen. Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils.
Auch das Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperte e.V. verfügt über ein Schiedsgericht und kann bei Erbstreitigkeiten angerufen werden.
Beispiel "Schiedsgerichtsbarkeit"
In einem Gesellschaftsvertrag ist geregelt, dass bei einem Streit der Gesellschafter untereinander ein Schiedsgericht angerufen werden muss. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist also durch die Schiedsklausel verwehrt. Die Schiedsgerichtsbarkeit ist anzurufen.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Schiedsgerichtsbarkeit"
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