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Schiedsgerichtsbarkeit

Ein Schiedsgericht ist ein privates Gericht, das ohne Einwirkung des Staates zusammentritt um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sämtliche Regelungen zu dem Verfahren obliegen der Vereinbarung beider Parteien. Diese können das Schiedsverfahren vertraglich vereinbaren und die Anzahl der Schiedsrichter bestimmen. Fehlt eine solche Vereinbarung, besteht das Gericht aus drei Personen. Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils.

Auch das Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperte e.V. verfügt über ein Schiedsgericht und kann bei Erbstreitigkeiten angerufen werden.

Beispiel "Schiedsgerichtsbarkeit"

In einem Gesellschaftsvertrag ist geregelt, dass bei einem Streit der Gesellschafter untereinander ein Schiedsgericht angerufen werden muss. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist also durch die Schiedsklausel verwehrt. Die Schiedsgerichtsbarkeit ist anzurufen.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Schiedsgerichtsbarkeit"

18.6.2017

Keine Zuweisung von Streitigkeiten über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers an ein Schiedsgericht durch Erblasser

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte mit Beschluss vom 17.05.2017, Az.: 4 ZB 25/16 vor kurzer Zeit zu entschieden, ob die Übertragung de ...



24.5.2017

Wirksamkeit bei Pflichtteilsansprüchen

Sachverhalt Das Landgericht München (Urteil vom 24.02.2017 – 13 O 5937/15 - ) hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Ein Pflichtteilsberechtigter machte ...



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