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11.6.2012
31.8.2004
Selbstanzeige
Selbstanzeige ist ein Rechtsinstitut aus dem Steuerstrafrecht. § 371 Abgabenordnung gibt dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, unrichtige Angaben gegenüber der Finanzbehörde zu berichtigen, unvollständige Angaben zu ergänzen oder unterlassene Angaben nachzuholen. Geschieht dies freiwillig, ordnungsgemäß und vollständig so kommt eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung nicht mehr in Betracht. Weitere Voraussetzung für die Straffreiheit ist, dass der Steuerpflichtige etwaige hinterzogene Steuer in vollem Umfange bezahlt.
Beispiel "Selbstanzeige"
Der wohl bekannteste Fall einer - allerdings fehlgeschlagenen - Selbstanzeige ist der von Uli Hoeneß.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Selbstanzeige"
14.3.2014Steuerhinterziehung der Erbschaftssteuer durch die Erben
Man muss nicht Uli Hoeneß sein, um Gefahr zu laufen, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt. Vielen Erben ist nicht bewusst, wie schnell man in den Verdacht geraten kan ...11.6.2012
Ergänztes Steuerabkommen Deutschland / Schweiz
Die politische Diskussion in Deutschland wie in der Schweiz hält nach wie vor an. Zwar haben am 5. April 2012 Deutschland und die Schweiz ein Ergänzungsprotokoll zum Steuerabkommen u ...31.8.2004