nach oben
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Zivilsenat

Ein Zivilsenat ist ein Spruchkörper eines Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofs in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Er ist bei den Oberlandesgerichten mit drei, beim Bundesgerichtshof mit fünf Richtern besetzt. Durch den sog. Geschäftsverteilungsplan ist am jeweiligen Gericht geregelt, welcher Senat welche Angelegenheiten zu entscheiden hat. Für das Erbrecht ist beispielsweise der IV. Senat des Bundesgerichtshofs zuständig, außer in Landwirtschaftssachen, dort ist der V. Senat zuständig.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Zivilsenat"

27.10.2016

Feststellungslast eines Kindes hinsichtlich seiner Zeugung vor dem Tode des Erblassers.

Wenn nicht mit hinreichender Gewissheit auszuschließen ist, dass ...



25.8.2016

Unwissenheit von Pflichtteilsklausel schützt vor Enterbung nicht

Ausgangslage "Berliner Testament" Sehr häufig setzen sich Eheleute in gemeinschaftlichen Testamenten oder Erbverträgen zunächst gegenseitig zum Alleinerben des Erstversterb ...



29.6.2014

Wer trägt die Beerdigungskosten ?

Die Frage wer die Beerdigungskosten für einen Verstorbenen zu tragen hat scheint bei einem Blick ins Gesetz leicht beantwortet. ...



Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie