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31.10.2016
23.9.2016
Zuschlag
Der Zuschlag bezeichnet bei einer Versteigerung die Annahme des Meistgebots eines Bieters. Dem Zuschlag an den Meistbietenden soll ein dreimaliger Aufruf vorausgehen. Im Rahmen einer im Erbrecht häufigen Teilungsversteigerung wird der Zuschlag durch einen besonderen Beschluss des Versteigerungsgerichts erteilt, der nur in seltenen Fällen direkt im Versteigerungstermin verkündet wird. Unter gewissen Voraussetzungen kann der Zuschlag auch versagt werden. Durch den Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer des Grundstücks.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Zuschlag"
29.5.2017Geerbter Pflichtteilsanspruch unterliegt der Erbschaftsteuer - auch ohne Geltendmachung
Erbt jemand einen Pflichtteilsanspruch von einem verstorbenen Pflichtteilsberechtigten, dann unterliegt dieser Anspruch der Erbschaftsteuer, selbst wenn der Erblasser den Pflichtteilsanspruch noch ...31.10.2016
Kann ich eine Vorsorgevollmacht nur registrieren oder auch verwahren lassen?
Anders als ein Testament, kann eine Vorsorgevollmacht nicht bei einer amtlichen Stelle aufbewahrt werden, damit sie im Betreuungsfall vom Bevollmächtigten dort angefordert werden kann. E ...23.9.2016