Grabpflege
Die Grabpflege zählt nicht mehr zur Bestattung. Unter Grabpflege sind alle Arbeiten zu verstehen, die am Grab nach Durchführung der Bestattung getätigt werden.
Lediglich das Setzen eines Grabstein zählt noch zu den Beerdigungskosten.
Ihre Kosten stellen daher rechtlich – ist im Testament nichts anderes geregelt – keine Nachlassverbindlichkeiten dar. Die Gerichte nehmen bisher lediglich eine sittliche Verpflichtung an.
Diese Auffassung ist umstritten.
Denn: Wenn das Grab nicht gepflegt wird, verstoßen die Erben gegen Pflichten aus der Friedhofssatzung. Die Pflicht zur Grabpflege ist somit nicht nur eine sittliche, sondern eben auch eine Rechtspflicht.
Vertrag über Grabpflege durch den Erblasser zu Lebzeiten
Allerdings: Schließt der Erblasser noch zu Lebzeiten einen Grabpflege-Vertrag über die gesamte Ruhezeit für eine Grabstätte, dann ist der Vertrag bereits zu Lebzeiten des Erblassers zustande gekommen und die Grabpflegekosten sind sicher als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Grabpflege"
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