nach oben
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Nachlassverbindlichkeiten

Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen

  • die „vom Erblasser herrührenden Schulden“ (Erblasserschulden),
  • die „den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten“ aus Anlass des Erbfalls (Erbfallschulden) und
  • die durch nachlassbezogenes rechtsgeschäftliches Handeln des Erben begründeten Verpflichtungen (Nachlasserbenschulden).

 Sind die Schulden höher als die Vermögenswerte des Nachlasses, ist der Nachlass überschuldet und der Erbe sollte die Erbschaft ausschlagen oder eine Beschränkung der Haftung herbeiführen.

Beispiel für "Nachlassverbindlichkeiten":

Typische Erblasserschulden sind z.B. Verbindlichkeiten aus noch nicht erfüllen Verträgen, z.B. Kaufverträgen oder Abos, Mietschulden, offene Ratenzahlungen, Darlehen, Bürgschaften oder auch aufgelaufene Arzt-, Krankenhaus- oder Heimkosten, ferner Kosten einer Betreuung, Schadensersatzansprüche, Unterhaltsrückstände - und nicht zu vergessen: Steuerverbindlichkeiten.

Typische Erbfallschulden sind zunächst die in § 1967 Abs. 2 BGB ausdrücklich erwähnten Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse und Auflagen.
Zu den Erbfallschulden zählen ferner die Kosten des Nachlasses und seiner Verwaltung, wie z.B. die Beerdigungskosten, die Kosten der Testamentseröffnung, ein evtl. Zugewinnausgleichsanspruch, die Kosten der Sicherung des Nachlasses, die Kosten für Nachlassverzeichnisse und die Wertermittlung, Kosten eines Verwalters, die Vergütung eines Nachlasspflegers oder eines Testamentsvollstreckers, Wohngeldverpflichtungen, Kosten eines Insolvenzverfahrens.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Nachlassverbindlichkeiten"

13.4.2019

(voreilige) Anfechtung der Ausschlagung "aus jedem Berufungsgrund" problematisch

Erfolglose Anfechtung einer Ausschlagungserklärung Das OLG Düsseldorf hatte in seiner Entscheidung vom 19.12.2018 Aktenzeichen 3 Wx 140/18 über folgenden Fall zu entscheide ...



28.5.2018

Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Einsicht in die Betreuungsakten des Erblassers

Pflichtteilsberechtigte sind zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen den Erben darauf angewiesen, sich durch Akteneinsichten eine fundierte Grundlage für die Überprüfung der ...



23.2.2018

Verlängerte Festsetzungsfrist auch bei Steuerhinterziehung durch Miterben

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 29.08.2017 unter dem Aktenzeichen VIII R 32/15 entschieden, dass die Festsetzungsfrist aufgrund einer Steuerh ...



Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie