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14.6.2013
Rücktritt vom Erbvertrag
Wird ein Erbvertrag geschlossen, ist dieser in der Regel bindend und ein Vertragspartner kann sich nicht (mehr) ohne Zustimmung des anderen davon lösen.
Dies bleibt jedoch dann möglich, wenn sich die Vertragschließenden im Erbvertrag ein Rücktrittsrecht vorbehalten haben.
Beispiel "Rücktritt vom Erbvertrag"
Die Eheleute M und F schließen einen Erbvertrag ab, in dem sie sich gegenseitig zum Alleinerben des anderen eingesetzt haben. Beide haben sich den Rücktritt von der Erbeinsetzung vorbehalten. Als M und F sich trennen geht M zum Notar beurkundet seinen Rücktritt vom Erbvertrag und lässt den Rücktritt über den Gerichtsvollzieher zustellen. Dieser Rücktritt vom Erbvertrag wirkt erst in der Sekunde der Zustellung. Erst danach ist der M wieder testierfrei.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Rücktritt vom Erbvertrag"
23.10.2015Verjährung von Ansprüchen bei Schenkungen des Erblassers
Anhand folgenden einfachen Falles soll die Verjährungs-Problematik bei Schenkungen durch den Erblasser dargestellt werden. Im Frühjahr 2012 versterben die Eheleute F ...14.6.2013