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9.9.2018
16.12.2016
Teilungsanordnung
Gemäß § 2048 BGB kann der Erblasser in seinem Testament oder Erbvertrag so genannte Teilungsanordnungen treffen, wie die Auseinandersetzung zwischen den einzelnen Miterben zu erfolgen hat. Erhält dabei ein einzelner Miterbe mehr als ihm eigentlich nach seiner Erbquote zustehen würde, muss er den anderen Miterben gegenüber einen Ausgleich zahlen, sofern im Testament nichts anderes geregelt ist.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Teilungsanordnung"
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Aretha Franklin hat kein Testament
Am 16. August 2018 ist Aretha Franklin verstorben. Die "Queen of Soul" war Sängerin, Songwriterin und Pianistin. Sie hat in ihrer jahrzehntelangen Karriere ein Vermögen von schätzung ...16.12.2016