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Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen zumindest auf absehbare Zeit nicht mehr nachkommen kann. Sie kann bei juristischen Personen, wie Aktiengesellschaften (AGs) oder einer GmbH Anlass dazu sein, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Bei Privatpersonen steht für die Regulierung der Schulden bzw. die Entschuldung der Person das sog. Restschuldbefreiungsverfahren (Privatinsolvenz) zur Verfügung.

Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses

Auch ein Nachlass kann überschuldet sein. Dieses ist dann der Fall, wenn die Forderungen gegen den Nachlass die Aktiva, also die Werte des Nachlasses übersteigen und damit der Nachlass nicht ausreicht, um die Forderungen der Gläubiger zu bedienen. In diesem Fall ist über eine Nachlassinsolvenz in Betracht zu ziehen, um das eigene bereits vorhandene Vermögen der Erben zu schützen.

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