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Zeitbestimmung

Die Entstehung oder der Wegfalls eines Rechts kann von dem Eintritt einer bestimmten tatsächlichen Bedingung abhängig gemacht werden.

Ein Geldvermächtnis in einem Testament kann beispielsweise davon abhängig sein, dass der Vermächtnisnehmer das Abitur besteht. Tritt diese Bedingung nicht ein, entsteht der Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisse nie.

Die Zeitbestimmung macht demgegenüber die Entstehung oder den Wegfall eines Rechts von einem  bestimmten Zeitpunkt abhängig. Ein anderer Begriff hierfür ist die Befristung. Mit einer Zeitbestimmung kann der Termin bestimmt werden, ab dem eine bestimmte Leistung oder ein Recht eingefordert werden kann. Man spricht dann von einer aufschiebenden Bedingung. Soll eine bestimmte Leistung nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verlangt werden können, spricht man von einer auflösenden Bedingung.

 

Beispiel für die Zeitbestimmung

Die Zeitbestimmung als auflösende Bedingung liegt beispielweise vor, wenn in einem Testament bestimmt wird, dass eine bestimmte Person z.B. eines von mehreren Kindern, das Recht haben soll, nach dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin noch bis zum Abschluss der Ausbildung in einer Immobilie des Nachlasses mitfrei zu wohnen.

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