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Beschwerung

Eine Beschwerung kann durch ein Vermächtnis oder eine Auflage gegeben sein, die der Erblasser im Testament angeordnet hat.

Beschwert sind die Erben  deswegen, weil sich aus dem Nachlass an Dritte aufgrund eines Vermächtnisses etwas abgeben müssen oder als Auflage eine sonstige Leistung zu erbringen haben, wobei die Auflage dem Begünstigten keinen direkten Anspruch auf die Leistung gewährt. Die Erfüllung der Auflage - etwa für ein im Nachlass befindliches Haustier zu sorgen - sollte über einen im Testament zu bestimmenden Testamentsvollstrecker überwacht werden und die Nichterfüllung in dem Testament sanktionert werden.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Beschwerung"

15.9.2016

Irrtum des belasteten Erben über Ausschlagungsmöglichkeit rechtfertigt weiterhin Anfechtung der Erbschaftsannahme

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner Entscheidung vom 29.06.16 (Az. ...



31.12.2014

Ausschlagung der Erbschaft "aus allen Berufungsgründen" beinhaltet keinen Pflichtteilsverzicht

Eine Ausschlagung „aus allen Berufungsgründen“ ist kein Pflichtteilsverzicht. Das OLG Schleswig hatte eine häufig in der Praxis vorkomme ...



18.5.2007

Reform des Pflichtteilsrechts

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat am 16.3.2007 anlässlich des 2. Deutschen Erbrechtstages in Berlin die Eckpunkte einer geplanten Reform des Erbrechts vorgestellt. Das BVerfG (NJW 20 ...



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