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Offenbarungseid

Der Offenbarungseid ist ein veralteter Begriff für eine eidesstattliche Versicherung im Rahmen einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Danach ist zum Beispiel der Schuldner verpflichtet, seine Vermögensverhältnisse gegenüber dem Gläubiger, der in das Vermögen des Schuldners vollstrecken möchte, zu offenbaren. Zuständig für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung im Rahmen der Zwangsvollstreckung ist der Gerichtsvollzieher.

Offenbarungseid und Pflichtteilsrecht:

Gerade in Pflichtteilsverfahren wird häufig von einer eidesstattlichen Versicherung Gebrauch gemacht: Muss der Schuldner des Pflichtteils (in der Regel der oder die Erben) ein Verzeichnis über den Nachlass erstellen, um den Nachlassumfang zwecks Berechnung des Pflichtteils zu offenbaren, kann der Pflichtteilsberechtigte daraufhin die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verlangen, wenn er begründete Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit des Nachlassverzeichnisses hat.

Ob das Verzeichnis vom Erben selbst abgegeben oder vor einem Notar errichtet wurde, ist dabei unerheblich.

Hierauf besteht sogar ein Anspruch, der vor Gericht eingeklagt werden kann!

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