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Postmortale Vollmacht

Was ist eine Postmortale Vollmacht? Bedeutung und Erklärung 

Eine postmortale Vollmacht ist eine Vollmacht, die erst nach dem Tod des Vollmachtgebers wirksam wird. Solche Vollmachten sind sehr hilfreich, insbesondere wenn ein Geschäftsbetrieb nach dem Tod des Geschäftsführers oder Inhabers weitergeführt werden muß. Es vergehen nämlich regelmäßig einige Wochen, bis Testamente oder Erbverträge eröffnet werden und bis sich der Erbe oder ein Testamentsvollstrecker durch einen Erbschein bzw. ein Testamentsvollstreckerzeugnis legitimieren können. Wer eine postmortale Vollmacht vorweisen kann, ist dagegen sofort handlungsfähig, wobei es sich  empfiehlt, die Vollmacht notariell beurkunden oder zumindest die Unterschrift beglaubigen zu lassen. Wenn damit zu rechnen ist, dass die Vollmacht auch im Ausland gebraucht werden soll, sollte in ihr auch ausdrücklich bestimmt werden, dass sie dem deutschem Recht untersteht, da andere Rechtsordnungen, beispielsweise die spanische, eine Vollmacht über den Tod hinaus nicht anerkennen.

Praxistipp:

Eine Unterschrift unter eine Vorsorgevollmacht, welche bereits zu Lebzeiten gilt kann für nur 10.-€ bei der örtlichen Betreuungsbehörde belaubigt werden. Sie kann auch für Grundstücksgeschäfte genutzt werden.
Sie gilt bereits ab Errichtung und sie gilt grunsätzlich auch über den Tod hinaus, es sei denn etwas anderes ist in der Vollmacht geregelt. Sie ersetzt damit eine postmortale Vollmacht. Sie stellt neben der Vorsorge für Krankheitsfälle also auch eine kostengünstige Lösung für die Zeit nach dem Tod dar und kann die Erteilung eines Erbscheins möglicherweise ganz ersparen, ebenso wie die dafür anfallenden Kosten.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Postmortale Vollmacht"

27.1.2019

Eintragung einer Finanzierungsgrundschuld mittels transmortaler Vollmacht

Nach § 39 Grundbuchordnung (GBO) soll eine Eintragung in das Grundbuch nur erfolgen, wenn die Person, deren Recht durch die Eintragung betroffen ist, als Berechtigte eingetragen ist. Ausnahmen ...



5.12.2005

Vollmacht und Banken

Vollmachtswiderruf nur mit Erbschein wirksam Hat der Erblasser einer Person Bankvollmacht erteilt und wirkt diese über den Tod hinaus bzw. ab dem Todesfall (sog. transmortale Vollmacht ode ...



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