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Nachlassgericht

Aufgabe des Nachlassgerichtes ist es, Testamente in die amtliche Verwahrung zu nehmen, ein Testament nach dem Eintritt des Erbfalls zu eröffnen, auf Antrag den Erben einen Erbschein zu erteilen, unrichtige Erbscheine wieder einzuziehen, die Erklärung über die Ausschlagung der Erbschaft entgegenzunehmen, falls erforderlich Nachlass-Sicherung (z.B. durch Nachlasspflegschaft), Testamentsvollstreckerzeugnisse auszustellen, unfähige Testamentsvollstrecker zu entlassen. Aufgabe des Nachlassgerichtes ist es aber nicht, den Nachlass zu teilen, Pflichtteilsansprüche durchzusetzen oder Streit unter den Erben zu schlichten. Als Nachlassgerichte fungieren in ganz Deutschland die Amtsgerichte. Nur Baden-Württemberg hat die Besonderheit, dass dort die Amtsnotariate zugleich Nachlassgerichte sind.

Beispiel für "Nachlassgericht":

Der Erblasser war zuletzt wohnhaft auf dem Kurfürstendamm in Berlin. Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin. 

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Nachlassgericht"

2.10.2019

Anforderungen an die Ausschlagung durch gesetzlichen Vertreter

Die Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 14.9.2018 - 21 W 56/18) zeigt, wie schnell sich ein Fehler bei der Ausschlagung einschleichen kann. Der Entsc ...



13.9.2019

Erbscheinerteilung auf Grund einer Fotokopie des Testamentes?

Erblasser, die ein handschriftliches Testament errichtet haben, verwahren dieses häufig „in den eigenen vier Wänden“. Nicht selten ist dieses zu Hause verwahrte Testament nach ...



26.7.2019

(Un-) Wirksamkeit eines undatierten und unbestimmten Testaments

Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte über die Frage zu befinden, ob ein wirksames Testament auch auf ei ...



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