Kontrollbetreuer
Der Kontrollbetreuer ist ein durch das Betreuungsgericht bestellter Betreuer, Er hat die Aufgabe, eine mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattete Person bei der Ausübung der Vollmacht zu überwachen.
Die Anordnung einer Kotrollbetreuung kommt in Betracht, wenn der Vollmachtgeber - krankheits- oder behinderungsbedingt - selbst nicht mehr in der Lage ist, die Tätigkeit des Bevollmächtigten zu überwachen.
Wann Kontrollbedarf besteht
Weitere Voraussetzung ist, dass ein Kontrollbedarf festgestellt worden ist. Dieser ist beispielsweise gegeben, wenn es Anhaltspunkte für einen Vollmachtsmissbrauch gibt. der Umstand.
Es reicht aber auch aus, dass sich ein Kontrollbedarf aus der Aufgabe des Bevollmächtigten selbst ergibt, zum Beispiel bei einer besonders schwierigen Verwaltung großer Vermögenswerte.