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Datum im Testament

Ein Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. Dabei soll er den Ort und das Datum seiner Errichtung angegeben.  

Datumsangabe als Sollvorschrift

Bei der Orts- und Datumsangabe handelt es sich rechtlich um eine sog. Soll-Vorschrift, deren Verletzung die Formgültigkeit des Testaments nicht beeinflusst.

Bedeutung der Datumsangabe

Die Angabe ist jedoch in der Praxis häufig von Bedeutung, da sie wesentlich für die Bewertung der Testierfähigkeit ist. Zudem hilft die Datumsangabe bei mehreren Verfügungen bei der Klärung der Frage, welches Testament später errichtet wurde und damit den früheren Testamenten vorgeht.

Sind zwei Testamente mit widersprüchlichen Anordnungen ohne Datum versehen und kann die zeitliche Reihenfolge nicht geklärt werden, sind sie als gleichzeitig errichtet anzusehen und heben sich gegenseitig auf.

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