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2.9.2018
27.10.2017
Nachlasspfleger
Nachlasspfleger ist ein Pfleger, der vom Nachlassgericht in Fällen unklarer Erbrechtslage bis zur Annahme der Erbschaft zur Sicherung des Nachlasses bestellt wird. Die Nachlasspflegschaft kann auch nur auf einen Erbteil beschränkt werden. Die Nachlasspflegschaft verdrängt nicht die Verfügungsmacht der (wirklichen) Erben. Diese können z.B. auch für die Erbschaft klagen, wobei sie zurücktreten müssen, wenn der Nachlasspfleger neben ihnen klagt (§ 53 ZPO).
Beispiel für "Nachlasspfleger":
Der Erblasser verstirbt ohne Abkömmlinge zu hinterlassen. Es ist unklar, wer geerbt hat. Der Erblasser war Eigentümer mehrerer Hausanwesen. Das Nachlassgericht bestellt auf Antrag einen Nachlasspfleger, der sich um die Sicherung des Nachlasses kümmert.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Nachlasspfleger"
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