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Andreas Wolff – Fachanwalt für Erbrecht in Mannheim

Andreas Wolff ist Fachanwalt für Erbrecht in Mannheim und seit über 30 Jahren auf das Erbrecht spezialisiert – von der Testamentsgestaltung bis zur Pflichtteilsstreitigkeit. Seine Kanzlei, die Wolff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, gründete er 2001 und hat sie seither konsequent auf das Erbrecht ausgerichtet.

Im Jahr 2004 beantragte er als erster deutscher Anwalt die Zulassung zum Fachanwalt für Erbrecht – nachdem er zuvor in der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer maßgeblich an der Einführung dieses Fachanwaltstitels mitgewirkt hatte.

Mandanten schätzen seine langjährige Erfahrung, seine strategische Herangehensweise und das Fingerspitzengefühl, das besonders bei sensiblen familiären oder unternehmerischen Erbkonstellationen gefragt ist.

Andreas Wolff wurde mehrfach als Topanwalt für Erbrecht ausgezeichnet – unter anderem von FOCUS, Capital, WirtschaftsWoche und STERN. Seit 2016 gehört er dem Vorstand des Netzwerks Deutscher Erbrechtsexperten an, seit 2022 als Erster Vorsitzender.


 

Beratungsschwerpunkte im Erbrecht

Er berät seit Jahrzehnten zu allen zentralen Fragestellungen des Erbrechts – mit besonderem Fokus auf komplexe Familienkonstellationen, unternehmerische Nachfolgeregelungen und streitige Erbfälle. Die häufigsten Beratungsthemen sind:

Testamentsgestaltung

Die Gestaltung von Testamenten zählt zu den wichtigsten Bereichen seiner Tätigkeit. Ziel ist es, spätere Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden und individuelle Wünsche rechtssicher umzusetzen – etwa durch Ehegattentestamente, Berliner Testamente oder maßgeschneiderte Regelungen für Patchwork-Familien. Auch die Kombination mit Eheverträgen wird regelmäßig einbezogen.

Pflichtteilsrecht

Ein Schwerpunkt liegt auf der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Er unterstützt Mandanten dabei, Ansprüche strategisch durchzusetzen oder diese rechtssicher zu begrenzen – etwa durch gezielte testamentarische Gestaltungen oder lebzeitige Regelungen.

Erbengemeinschaft

Die rechtliche Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften erfordert Fingerspitzengefühl, fundierte Strategie und tiefes Fachwissen. Er begleitet bei der Auflösung von Erbengemeinschaften, Nachlassauseinandersetzungen sowie bei Fragen rund um Teilungsversteigerungen oder Nachlassimmobilien.

Vorweggenommene Erbfolge

Durch lebzeitige Übertragungen – etwa von Immobilien oder Gesellschaftsanteilen – lassen sich steuerliche Vorteile nutzen und Streitigkeiten vermeiden. Er berät zu allen rechtlichen, steuerlichen und pflichtteilsrechtlichen Aspekten der vorweggenommenen Erbfolge.

Erbschaftsteuerrecht

Die steuerliche Optimierung spielt bei Vermögensnachfolgen eine zentrale Rolle. Er bezieht erbschaftsteuerliche Aspekte systematisch in seine Beratung ein – insbesondere bei der Gestaltung komplexer Übertragungsmodelle.

 

 

Expertise & Erfahrung

Er gehört zu den erfahrensten Erbrechtsexperten Deutschlands. Bereits Mitte der 1990er-Jahre erwarb er die theoretischen Kenntnisse zum Fachanwalt für Steuerrecht – ein Vorteil, der seine erbrechtliche Beratung bis heute prägt.
Als erster Anwalt in Deutschland erhielt er 2004 die offizielle Zulassung zum Fachanwalt für Erbrecht. Möglich wurde dies durch sein Engagement in der Bundesrechtsanwaltskammer, wo er von 2003 bis 2011 Mitglied der Satzungsversammlung und des Ausschusses für Fachanwaltschaften war.
Seine Kanzlei firmiert seit 2018 als Wolff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Neben der anwaltlichen Arbeit ist er seit vielen Jahren in der Fortbildung tätig – unter anderem als Dozent an der Hagen Law School mit dem Schwerpunkt Erbrecht und Unternehmensnachfolge.

 

 

Engagement & Mitgliedschaften

Er bringt seine fachliche Expertise seit vielen Jahren in verschiedene juristische Netzwerke und Organisationen ein. Er ist Gründungsmitglied des Netzwerks Deutscher Erbrechtsexperten (NDEEX) und seit 2022 dessen Erster Vorsitzender.
Bereits 2002 rief er die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Mannheimer Anwaltsverein ins Leben. Zudem ist er seit 2001 Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) und engagiert sich regelmäßig im fachlichen Austausch auf nationaler Ebene.
Von 2003 bis 2011 war er Mitglied der Satzungsversammlung und des Ausschusses Fachanwaltschaften bei der Bundesrechtsanwaltskammer – mitgestaltend bei der Einführung des Fachanwaltstitels für Erbrecht.


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Sie möchten ein Testament rechtssicher gestalten, Pflichtteilsansprüche klären oder eine Erbengemeinschaft auflösen? Rechtsanwalt Andreas Wolff steht Ihnen mit über 30 Jahren Erfahrung im Erbrecht zur Seite – persönlich, strategisch und mit Fingerspitzengefühl.

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