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28.11.2004

Bekomme ich weiter Arbeitslosengeld II, wenn ich erbe ?

Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker in Heinsberg - Hans-Oskar Jülicher
Autor:

Hans-Oskar Jülicher

Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker in Heinsberg | Heinsberg

Zunächst: Wer als Empfänger von Arbeitslosengeld II Vermögen erbt, muss das Arbeitslosengeld, das er vor dem Anfall der Erbschaft erhalten hat, nicht an das Sozialamt zurückbezahlen.

Allerdings muss der Erbe künftig seinen Lebensunterhalt aus dem Erbe bestreiten ! Dem Erben bleibt nur ein Grundfreibetrag für Geldvermögen von maximal 13.000 Euro (33.800 Euro für vor dem 1.1.1948 Geborene). Daneben sind noch eine angemessene Wohnimmobilie, Auto und Hausrat, die Riester-Rente ohne Begrenzung, eine betriebliche Altersvorsorge und weitere 13.000 Euro als private Altersvorsorge geschützt, wenn letztere vor Rentenbeginn nicht angegriffen werden kann.



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