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31.8.2005

Übergabevertrag: Steuervorteil durch neue Sterbetafel

Frage: Mutter hat mir eine wertvolle Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt übergeben. Kann ich den Wert des Nießbrauchs (120.000 Euro) vom Schenkungswert abziehen, damit ich Schenkungsteuer (11 Prozent aus 120.000 Euro) spare ? Antwort: Das geht leider nicht. Allerdings stundet das Finanzamt den auf den Nießbrauch entfallenden Teil der Schenkungsteuer zinslos, bis der Nießbrauch erlischt .Wer will, kann die gestundete Steuer schon im voraus ablösen, was infolge einer Abzinsung meist zu einem Steuervorteil führt. Tipp: Den Berechnungen der steuerlichen Werte legt die Finanzverwaltung z. Zt die Sterbetafel 1986/1988 zugrunde. Nach einem aktuellen Urteil des FG München muss das Finanzamt aber die für den Steuerpflichtigen günstigere aktuelle Sterbetafel 20002/2002 zugrunde legen . Wir beantragen für Sie gerne die Anwendung der aktuellen Sterbetafel beim Finanzamt.



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