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17.1.2007

BVerfG kündigt Entscheidung zur Erbschaftsteuer für 31.1.2007 an

Am 31.1. wird das Bundesverfassungsgericht seine mit Spannung erwartete Entscheidung zur Erbschaftsteuer veröffentlichen.
Der Bundesfinanzhof hatte das Verfahren im Jahr 2002 den Karlsruher Richtern vorgelegt, weil es geltende Regelungen für verfassungswidrig hält, nach denen die Erben von Immobilien, Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften gegenüber den Erben von Bargeld und Wertpapieren bevorzugt werden. Der BFH sieht darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.
Reform der betrieblichen Rente aufgeschoben

Auch die Bundesregierung wartet wegen einer geplanten Reform der betrieblichen Erbschaftsteuer gespannt auf die Karlsruher Entscheidung. Nach einem Gesetzentwurf vom Herbst 2006 soll Firmennachfolgern die Erbschaftsteuer über einen Zeitraum von zehn Jahren schrittweise erlassen werden, wenn sie den Betrieb weiterführen und damit Arbeitsplätze erhalten. Endgültig beschlossen werden soll das Steuerprivileg aber erst nach dem Spruch der Verfassungsrichter. Der Erste Senat entscheidet im schriftlichen Verfahren - also ohne vorherige mündliche Verhandlung - über die BFH-Vorlage.

beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 17. Januar 2007 (dpa).



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