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21.2.2008

Stellungnahme des Bundesrats zur Erbschaftsteuerreform liegt vor


Die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG) liegt vor, Drucksache 4/08.

Es wird u. a. gefordert, eine Differenzierung zwischen den Erbschaftsteuerklassen II und III vorzunehmen.
Derzeit ist im Gesetzesentwurf keine Unterscheidung zwischen z. B. Neffen und Nichten gegenüber Dritten bei einem Erbfall oder einer Schenkung vorgesehen.

Diese Personen werden, wenn keine Änderungen erfolgen, hinsichtlich ihrer Steuerfreibeträge gleich behandelt. Damit wird jedoch der Erbe, bzw. Beschenkte, der aus dem Familienverband stammt, genau so behandelt, wie ein Familienfremder.

Dieses Ungleichgewicht soll lt. Bundesrat nachgebessert werden (s. Nr. 17 und 18 der Drucksache).


Außerdem sind zahlreiche Nachbesserungen beim Übergang von Unternehmen gefordert worden.


Die Stellungnahme des Bundesrates finden Sie unter:

http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2008/0001-0100/4-08_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/4-08%28B%29.pdf



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