nach oben
25.5.2009

Transmortale Vollmacht erlaubt nicht die Auflösung eines Kontos

In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes BGH, Urteil vom 24.03.2009 (XI ZR 191/08) ging es um die Frage, ob eine "transmortale" (gemeint war eine über Tod des Kontoinhabers hinausgehende) Vollmacht auch zur Auflösung eines ERblasserkontos ausreicht. Die Formulierung in der Bankvollmacht lautete, dass die Bevollmächtigte das Recht zur "unbeschränkte(n) Verfügung" über das Konto habe. Von einer derartigen Formulierung ist laut BGH die Auflösung oder Umschreibung eines Kontos nicht umfasst.

Tipp: Sprechen Sie mit Ihrer Bank, wenn Sie Ihr Bevollmächtigter auch die Berechtigung haben soll, das Konto auszulösen, damit die Vollmacht eventuell ergänzt werden kann und  der Bevollmächtigte  nachher nicht in Schwieirigkeiten kommt.



← zurück
Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie