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1.7.2009

Betreuungsverfügungen jetzt registrierbar!

Im Register für die Vorsorgevollmachten (www.vorsorgeregister.de) können nach einer aktuellen Gesetzesänderung nun auch die Betreuungsverfügungen registriert werden.

Hierzu kann nur dringend angeraten werden, da die Vormundschaftsgerichte vor Einrichtung einer Betreuung dieses Register abfragen. Wird festgestellt, dass eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung existiert, erspart man sich den Betreuer!

Die Gesetzesänderung lautet wie folgt:

Artikel 10
Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung

§ 10 der Vorsorgeregister-Verordnung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 318), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3416) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

㤠10
Betreuungsverfügungen

„Im Zentralen Vorsorgeregister können auch Betreuungsverfügungen unabhängig von der Eintragung einer Vollmacht registriert werden. Die §§ 1 bis 9 gelten entspre­chend.“



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