18.9.2009
Erbrechtsreform passiert den Bundesrat
Die Erbrechtsreform hat den Bundesrat passiert, so dass die Änderungen zum Pflichtteilsrecht und zur Verjährung ab dem 1.1.2010 in Kraft treten werden.
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Die Erbrechtsreform hat den Bundesrat passiert, so dass die Änderungen zum Pflichtteilsrecht und zur Verjährung ab dem 1.1.2010 in Kraft treten werden.