10.11.2009
Bundesregierung verabschiedet Änderung des Erbschaftsteuergesetzes
Im Rahmen des Entwurfes des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums, kurz "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" hat die Bundesregierung mehrere Änderungen des Erbschaftsteuergesetzes zum 1.1.2010 beschlossen.
Unter anderem werden die Erbschaft- und Schenkungsteuersätze der Erbschaftsteuerklasse II nach § 19 Absatz 1 Erbschaftsteuergesetz reduziert. Es beginnt mit 15 % und endet jetzt bei 43 %. Aktuell gibt es nur 30 % bzw. 50 % ab einem zu versteuernden Erwerb von 13 Millionen.
Auch die sog. Lohnsummenregelung im Unternehmensbereich wurde verändert.
Das Gesetz wird am Donnerstag, 12.11.2009 in erster Lesung im Bundestag beraten. Nach der 2. und 3. Lesung soll der Bundesrat am 18. Dezember dem gesetz zustimmen.
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