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10.4.2010

Übergabevertrag und Pflegeverpflichtung bei Umzug in ein Pflegeheim

Der Bundesgerichtshof hat Ende Januar 2010 entschieden, dass eine in einem Übergabevertrag vom Übernehmer übernommene Pflegeverpflichtung gegenüber dem Übergeber sich nicht in eine Zahlungspflicht des Übernehmers umwandelt, wenn der Übergeber in ein Pflegeheim umzieht, obwohl der Übernehmer dann seiner Pflegeverpflichtung nicht mehr nachkommen kann.

Anmerkung: Das Urteil des Bundesgerichtshofs stellt somit klar, dass Übergabeverträge, die eine Pflegeverpflichtung enthalten, im Regelfall nicht nachträglich angepasst werden müssen. Das Urteil ist eine Absicherung für alle Beteiligten. 



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