nach oben
3.6.2010

Steuerliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartner geplant

Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker in Heinsberg - Hans-Oskar Jülicher
Autor:

Hans-Oskar Jülicher

Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker in Heinsberg | Heinsberg

Das Bundeskabinett hat eine Änderung hinsichtlich Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbssteuer beschlossen. Danach sollen eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner den Ehegatten vollständig gleichgestellt werden (Im Freibetrag bei der Erbschaftsteuer war dies bisher schon der Fall). Das bedeutet, dass diese nach den Plänen der Bundesregierung in Steuerklasse I eingestuft werden sollen (und nicht mehr in Klasse III)  und bei der Grunderwerbssteuer die gleichen Befreiungstatbestände gelten sollen wie bei Ehegatten.



← zurück
Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie