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22.12.2010

Zentrales Testamentsregister verabschiedet

In der Sitzung vom 2.12.2010 hat der Bundestag das Gesetz zur Einführung eines Zentralen Testamentsregisters verabschiedet (BT-Drs. 17/2583). Am 17.12.2010 hat der Bundesrat dieses Gesetz gebilligt (Drs. 792/10).
 

Das Gesetz zielt darauf ab, das Verfahren in Nachlasssachen zu verbessern und damit unter anderem die Amtsgerichte und Notare zu entlasten. Es beinhaltet die Einrichtung eines zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer, in das die vorhandenen Daten zu überführen sind. Dadurch soll auch der fortschreitenden Vernetzung der Testamentsregister in ganz Europa Rechnung getragen werden.

 

Außerdem soll eine Beschleunigung nachlassgerichtlicher Verfahren erreicht werden, denn die Nachlassgerichte sollen künftig zeitnah nach dem Tod über sämtliche amtlich verwahrte Testamente und Erbverträge elektronisch und direkt informiert werden, was zu einer beschleunigten Erteilung von Erbscheinen führen soll, so Justizminister Ulrich Goll.

 

Verfahrenstechnisch wird künftig das Standesamt des Sterbeorts das Zentrale Testamentsregister benachrichtigen. Ergibt die dortige elektronische Prüfung, dass eine letztwillige Verfügung amtlich verwahrt ist, wird von dort aus das Nachlassgericht verständigt und auch die verwahrende Stelle mitgeteilt. Ist eine Verwahrung nicht registriert, wird dies ebenfalls umgehend dem Gericht bekannt gegeben.



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