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10.4.2011

Austausch eines Testamentsvollstreckers nach Tod des Ehegatten in neuem Testament kann problematisch sein

Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker in Heinsberg - Hans-Oskar Jülicher
Autor:

Hans-Oskar Jülicher

Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker in Heinsberg | Heinsberg

Wenn in einem Ehegattentestament ein Testamentsvollstrecker ernannt ist, kann der überlebende Ehegatte nicht so ohne weiteres den Testamentsvollstrecker austauschen. Dies ist  nach der Rechtsprechung dann problematisch, wenn damit eine Beeinträchtigung des Schlusserben verbunden ist. Dies wird in der Rechtsprechung teilweise schon dann angenommen, wenn der neue Testamentsvollstrecker anders als der ursprünglich eingesetzte ein naher Verwandter eines anderen Erben ist.

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