10.4.2011
Austausch eines Testamentsvollstreckers nach Tod des Ehegatten in neuem Testament kann problematisch sein
Wenn in einem Ehegattentestament ein Testamentsvollstrecker ernannt ist, kann der überlebende Ehegatte nicht so ohne weiteres den Testamentsvollstrecker austauschen. Dies ist nach der Rechtsprechung dann problematisch, wenn damit eine Beeinträchtigung des Schlusserben verbunden ist. Dies wird in der Rechtsprechung teilweise schon dann angenommen, wenn der neue Testamentsvollstrecker anders als der ursprünglich eingesetzte ein naher Verwandter eines anderen Erben ist.
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