15.8.2011
Das Zentrales Testamentsregister hat ab dem 1.1.2012 gesetzliche Grundlage
Die "Verordnung zur Einrichtung und Führung des Zentralen Testamentsregisters (kurz: Testamentsregister-Verordnung - ZTVR) wurde am 13.07.2011 verabschiedet und am 18.07.2011 im Bundesgesetzblatt I 2011, Nr. 36, Seite 1386 veröffentlicht.
Die ZTVR regelt in 13 Paragraphen den Inhalt und das Verfahren. Die Verordnung tritt zum 1.1.2012 in Kraft. Grundlage des ZTVR ist das durch Gesetz vom 22.12.2010 (Bundesgesetzblatt I 2010, Nr. 67, S. 2255) geschaffene Zentrale Testamentsregister.
Es liegt jetzt an der Bundesregierung, die Verordnung rechtzeitig umzusetzen. Die gesetzlichen Grundlagen liegen vor. Es ist davon auszugehen, dass das Zentrale Testamentsregister ab dem 1.1.2012 seine Arbeit aufnimmt.
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