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17.6.2012

Erbschaftsteuern in Europa

Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker in Heinsberg - Hans-Oskar Jülicher
Autor:

Hans-Oskar Jülicher

Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker in Heinsberg | Heinsberg

 

 

Übersicht über die aktuellen Erbschaftsteuern in Eurpoa

EU-Staat1

Besteuerung von Ehegatten im Erb-fall in %

Besteuerung der Kinder im Erbfall  
in %

Höchste Steuerbelastung
in %


Belgien


3 bis 30


3 bis 30


bis 80

Bulgarien

nein

nein

5 (entfernte verwandte)

Dänemark

nein

15

36,25

Deutschland

7 bis 30

7 bis 30

30 bis 50

Estland

nein

nein

0 (max. 400 euro Notargebühr)

Finnland

7 bis 13

7 bis 13

20 bis 32 ab über 60 000 €

Frankreich

nein

5 bis 40

60 (nicht eingetr. Lebenspartner)

Griechenland

1 bis 10

1 bis 10

1 bis 40

Irland

nein

25 ab über 434 000 €

10

Italien

4

4

8

Litauen

nein

nein

5 bis 10

Luxemburg

nein

nein

15 bis 4

Niederlande

10 bis 20

10 bis 20

30 bis 40

Polen

nein

nein

3 bis 20

Portugal

nein

nein

10 (Stempelsteuer bei entf. Verw.)

Slowenien

nein

nein

5 bis 30

spanien

7,65 bis 40,8

7,65 bis 40,8

81,6 (entfernte Verwandte)

Tschechien

nein

nein

3,5 bis 20

Ungarn

2,5 bis 21

2,5 bis 21

21 bis 40

Großbritannien2

nein

40 ab über 50 000 Pfund

40

Zypern 3

nein

nein

8

 

1 Keine Erbschaftsteuer in Lettland, Schweden, Slowakei, in Malta, aber Stempelsteuer auf diverses Vermögen, in Österreich keine Erbschaftsteuer, aber 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer  beim Erbe von Immobilien; 2 zusätzliche Kapitalgewinnsteuer bei Schenkungen, 3 keine Erbschaftsteuer, aber Verkehrssteuer bei Schenkungen, Quelle: www.successions-europe.eu

 

 

 

 

 

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