27.5.2013
Ausgleichung von Pflegeleistungen auch der Alleinerben im Verhältnis zu Pflichtteilsberechtigten
Das OLG Schleswig hat in einer Entscheidung vom 15.6.2012 (Aktenzeichen 3 U 28/11) klargestellt, dass gegenüber Pflichtteilsberechtigten einem Alleinerben auch Ausgleichungsansprüche nach § 2057 a BGB (Pflegeleistungen) zustehen können. Handelt es sich bei dem Alleinerben und den Pflichtteilsberechtigten um Abkömmlinge, können diese Ansprüche zur Ausgleichung kommen. Das setzt nur voraus, dass der Alleinerbe Pflegeleistungen zu Gunsten des Erblassers erbracht hat und dadurch das Vermögen des Erblassers erhalten worden ist. Gleichzeitig stellte das OLG aber auch klar, dass derartige Ansprüche nie so groß sein können, dass für Pflichtteilsansprüche nichts mehr vom Nachlass für Pflichtteilsansprüche übrig bleibt.
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