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Erbrecht in Griechenland: Wer erbt, welche Steuern fallen an und wie schützt man sein Erbe?

Sie haben in Griechenland geerbt oder möchten ein Testament nach griechischem Recht errichten? Das griechische Erbrecht unterscheidet sich in einigen wichtigen Punkten vom deutschen Recht – insbesondere bei der gesetzlichen Erbfolge, dem Pflichtteilsrecht und der Erbschaftsteuer.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • wie die gesetzliche Erbfolge in Griechenland geregelt ist
  • welche Arten von Testamenten es gibt und welche Regeln gelten
  • was Erben über Pflichtteil und Erbschaftsteuer wissen müssen
  • wie man in Griechenland eine Erbschaft annimmt oder ausschlägt

Erfahren Sie jetzt, wie das Erbrecht in Griechenland funktioniert und wann eine anwaltliche Beratung sinnvoll ist.

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Autor dieser Seite:

Vassilis Gerold Karkazis
Rechtsanwalt für Erbrecht in Athen, Griechenland

1. Gesetzliche Erbfolge in Griechenland: Wer erbt zuerst?

In Griechenland gilt – ähnlich wie in Deutschland – das Ordnungsprinzip:

  • Erben der ersten Ordnung haben Vorrang vor entfernteren Verwandten.
  • Innerhalb einer Ordnung schließt ein vorhandener Erbe alle anderen Angehörigen seines Stammes aus (Stammesprinzip).

Die gesetzliche Erbfolge unterscheidet folgende Ordnungen von Erben:

  1. Erste Ordnung: Kinder und Enkelkinder des Erblassers.
  2. Zweite Ordnung: Eltern sowie Geschwister, Nichten und Neffen.
  3. Dritte Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge.
  4. Vierte bis sechste Ordnung: Urgroßeltern und entferntere Verwandte.

Welche Rechte hat ein überlebender Ehegatte?

Auch der überlebende Ehegatte hat nach griechischem Recht ein gesetzliches Erbrecht (§ 1820 ZGB). Die Höhe des Erbteils hängt davon ab, mit welchen anderen Erben der Ehegatte erbt:

  • Mit Erben der ersten Ordnung (Kinder, Enkel) → ¼ des Nachlasses.
  • Mit Erben der zweiten bis vierten Ordnung → ½ des Nachlasses.
  • Sind keine Erben der ersten bis vierten Ordnung vorhanden, so erbt der Ehegatte den gesamten Nachlass (§ 1821 ZGB).

Zusätzlich stehen dem Ehegatten der gemeinsame Hausrat und oft auch das gemeinsam genutzte Auto zu.

Geschiedene Ehegatten und aufgelöste eingetragene Lebenspartnerschaften haben kein Erbrecht.

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2. Wie errichtet man ein Testament nach griechischem Erbrecht?

Neben der gesetzlichen Erbfolge gibt es in Griechenland die Möglichkeit, ein Testament zu errichten. Dabei gibt es verschiedene Testamentsarten, die jeweils eigene Formvorschriften haben.

Welche Testamentsformen gibt es in Griechenland?

Eigenhändiges Testament:

  • Muss vom Erblasser vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden.
  • Kann beim Notar hinterlegt werden.
  • Eine spätere Rückgabe durch den Notar gilt nicht als Widerruf.

Notarielles (öffentliches) Testament:

  • Wird von einem Notar in Anwesenheit von drei Zeugen errichtet.
  • Alternativ mit nur einem Zeugen möglich, wenn zwei Notare anwesend sind.

Geheimes Testament:

  • Der Erblasser übergibt sein Testament in einem verschlossenen Umschlag einem Notar.
  • Dies geschieht in Anwesenheit von drei Zeugen oder einem zweiten Notar und einem Zeugen.
  • Das Testament muss unterschrieben, aber nicht unbedingt handschriftlich verfasst sein.

Nottestament:

  • In besonderen Situationen möglich (z.B. auf See oder bei militärischen Einsätzen).

Erbverträge & gemeinschaftliche Testamente: Was ist in Griechenland zulässig?

In Griechenland gilt der Grundsatz der Testierfreiheit. Das bedeutet:

  • Erbverträge sind nach griechischem Recht grundsätzlich unwirksam.
  • Gemeinschaftliche Testamente (z. B. das „Berliner Testament“) sind in Griechenland nicht zulässig.
  • Mögliche Ausnahmen können sich aus europarechtlichen Regelungen ergeben.

3. Gibt es nach griechischem Recht einen Pflichtteil?

Ja, auch in Griechenland gibt es ein Pflichtteilsrecht, das die Testierfreiheit des Erblassers einschränkt. Es schützt nahe Angehörige davor, komplett enterbt zu werden.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Pflichtteilsberechtigt sind:

  • der überlebende Ehegatte,
  • der eingetragene Lebenspartner,
  • die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkelkinder),
  • und die Eltern des Erblassers.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

  • Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  • Anders als in Deutschland, wo der Pflichtteilsberechtigte nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erben hat, wird er in Griechenland automatisch Miterbe.

Kann man den Pflichtteil im Testament ausschließen?

  • Nein. Nach Artikel 1829 ZGB ist jede Beschränkung des Pflichtteils in einem Testament unwirksam.
  • Pflichtteilsberechtigte können jedoch nach dem Tod des Erblassers auf ihren Anteil verzichten.
  • Ein solcher Pflichtteilsverzicht ist in Griechenland formfrei, d.h. nicht an eine bestimmte Schriftform gebunden.

4. Werden in Griechenland Schenkungen zu Lebzeiten auf den Pflichtteil angerechnet?

Ja, Schenkungen, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod gemacht hat, werden in Griechenland bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt. Der Pflichtteil errechnet sich aus dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes abzüglich der Schulden, der Beerdigungskosten und der Kosten für die Erstellung des Vermögensverzeichnisses.

Schenkungen an die Erben innerhalb der letzten zehn Jahre werden dem Nachlass hinzugerechnet. Dies gilt auch für unentgeltliche Zuwendungen, es sei denn, es handelt sich um sogenannte Anstandsschenkungen, also übliche Geschenke zu besonderen Anlässen, die nicht zum Nachlass gerechnet werden. Die Pflege der Eltern durch ihre Kinder gilt in Griechenland jedoch nicht als Anstandsschenkung, da Kinder gesetzlich zur Pflege ihrer Eltern verpflichtet sind.

Pflichtteilsberechtigte haben die Möglichkeit, unentgeltliche Zuwendungen an andere Erben gerichtlich anzufechten, wenn dadurch ihr Pflichtteil geschmälert wurde. Die Klage muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers erhoben werden.

 

5. Wie macht man in Griechenland sein Erbrecht geltend?

Um eine Erbschaft in Griechenland geltend zu machen, können verschiedene rechtliche Schritte erforderlich sein, je nachdem, ob die Erbschaft auf einem Testament oder auf gesetzlicher Erbfolge beruht.

Welche Schritte sind erforderlich, um eine Erbschaft geltend zu machen?

  • Liegt ein Testament vor, muss dieses vom zuständigen Nachlassgericht eröffnet werden.
  • Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. In bestimmten Fällen müssen Erben einen Erbschein beantragen – zum Beispiel, wenn sich Vermögenswerte auf griechischen Bankkonten oder in Depots befinden.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben die Erben?

Erben können ihre Rechte auf verschiedene Weise geltend machen:

  • Erbschaftsklage (§ 1871 ff. ZGB) – Erben können eine Klage auf Herausgabe der Erbschaft oder auf Feststellung ihres Erbrechts klagen.
  • Herausgabeklage (§ 1094 ZGB) – Erben können von Dritten die Herausgabe von Nachlassgegenständen verlangen.
  • Pflichtteilsklage – Pflichtteilsberechtigte können ihre Ansprüche gegenüber den Erben geltend machen oder eine Pflichtteilsergänzungsklage erheben, wenn Schenkungen den Pflichtteil geschmälert haben.

Wann kann ein Testament angefochten werden?

Ein Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen gerichtlich angefochten werden, insbesondere wenn es durch arglistige Täuschung, Drohung oder Betrug erstellt wurde. Eine solche Anfechtungsklage kann auf Grundlage der Artikel 1718 und 1721 ZGB erhoben werden.

6. Wie erfolgt in Griechenland die Eintragung des Erben im Grundbuch?

Soll eine geerbte Immobilie in Griechenland auf den Erben übertragen werden, muss die Erbenstellung offiziell nachgewiesen und registriert werden. Dafür sind in der Regel eine notariell beglaubigte Annahmeerklärung, ein Erbschein oder das Europäische Nachlasszeugnis erforderlich.

Der Antrag wird bei der zuständigen Stelle eingereicht und muss öffentlich ausgehängt werden. Erfolgt innerhalb von zehn Tagen kein Widerspruch, entscheidet nicht das Gericht, sondern ein unabhängiger Rechtsanwalt aus einer amtlichen Liste über die Erteilung des Erbscheins. Bei Widerspruch bleibt das Gericht zuständig.

Die Gebühr für die Ausstellung beträgt rund 280 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Das Honorar des beauftragten Anwalts wird separat vereinbart.

Wichtig: Der Rechtsanwalt, der den Erbschein ausstellt, darf in der betreffenden Erbschaftssache zuvor nicht als Berater oder Vertreter tätig gewesen sein.

Da das Verfahren auf einer neuen gesetzlichen Regelung beruht, bleibt abzuwarten, wie es sich in der Praxis etabliert.

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7. Wann fallen Erbschaftsteuern an und wie hoch sind sie?

Erben in Griechenland müssen innerhalb von neun Monaten nach dem Erbfall eine Erbschaftsteuererklärung einreichen. Für im Ausland lebende Erben verlängert sich die Frist auf zwölf Monate.

Wer ist in Griechenland erbschaftsteuerpflichtig?

Die Steuerpflicht hängt vom Wohnsitz des Erben und dem Standort des Vermögens ab:

  • Wohnsitz in Griechenland: Der gesamte Nachlass ist steuerpflichtig – auch Vermögen im Ausland.
  • Wohnsitz im Ausland: Es wird nur das in Griechenland befindliche Vermögen besteuert.

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?

Die Steuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes. Es gelten drei Steuerklassen:

Steuerklasse A

  • Ehegatten, Kinder, uneheliche Kinder der Mutter, Enkel, Eltern, Großeltern
  • Freibetrag: 150.000 € (bis zu 400.000 € bei Ehegatten nach 5 Jahren Ehe oder für Kinder)
  • Steuersatz: 1 % – 10 %

Steuerklasse B

  • Urenkel, Geschwister, Neffen/Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern etc.
  • Freibetrag: 30.000 €
  • Steuersatz: 5 % – 20 %

Steuerklasse C

  • Sonstige Verwandte und Dritte
  • Freibetrag: 6.000 €
  • Steuersatz: 20 % – 40 %

Welche Steuervergünstigungen gibt es?

  • Schenkungen zu Lebzeiten zwischen Eltern und Kindern oder Ehegatten: Freibetrag von bis zu 800.000 €.
  • Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Griechenland: In Deutschland bereits gezahlte Erbschaftsteuer auf bewegliches Vermögen wird in Griechenland angerechnet.

Praxis-Hinweis:

Die Umsetzung der steuerlichen Regelungen kann in der Praxis von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Es ist ratsam, frühzeitig rechtliche oder steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

8. Erbschaft ausschlagen oder Haftung beschränken: Was tun bei überschuldetem Erbe in Griechenland?

In Griechenland geht eine Erbschaft mit dem Tod des Erblassers automatisch auf den Erben über. Doch nicht jede Erbschaft ist vorteilhaft – vor allem, wenn der Nachlass überschuldet ist. In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten: die Erbschaft ausschlagen oder die Haftung beschränken.

Wie kann man in Griechenland eine Erbschaft ausschlagen?

  • Die Ausschlagung erfolgt durch eine formgebundene und unwiderrufliche Erklärung vor dem Nachlassgericht.
  • Erben können sich durch einen Rechtsanwalt oder eine bevollmächtigte Person mit notarieller Vollmacht vertreten lassen.

Fristen zur Ausschlagung:

  • 4 Monate bei Wohnsitz des Erblassers in Griechenland
  • 12 Monate bei Wohnsitz im Ausland (Erblasser oder Erbe)

Wichtig

Wer die Frist versäumt, gilt automatisch als Erbe – mit voller Haftung für Schulden.

Wie kann man die Haftung des Erben beschränken?

  • Ohne Ausschlagung haftet der Erbe unbeschränkt, also auch mit dem eigenen Vermögen.
  • Alternativ kann er die Erbschaft unter dem Vorbehalt des Inventars annehmen (Inventarerbe).
  • Voraussetzung ist, dass er zur Ausschlagung berechtigt wäre.

Die Folge:

  • Die Haftung ist auf das geerbte Vermögen beschränkt.
  • Das eigene Vermögen bleibt geschützt.
  • Übersteigen die Schulden den Nachlass, haftet der Erbe nicht persönlich.

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9. Wie finde ich einen Rechtsanwalt für meinen Erbfall in Griechenland?

Wer einen Erbfall in Griechenland regeln oder ein Testament nach griechischem Recht errichten möchte, sollte sich rechtzeitig an einen auf das griechische Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Rechtsberatung von deutschsprachigen Experten

  • Ihr NDEEX-Experte Vassilis Gerold Karkazis ist in Griechenland und Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und berät umfassend bei deutsch-griechischen Erbfällen.
  • Telefon: +30 210 825 932 24 (Athen)
  • Er verfügt zudem über ein vertrauenswürdiges Netzwerk erfahrener Erbrechtsexperten in Deutschland und Europa – ideal, wenn auch Verfahren oder Steuerfragen außerhalb Griechenlands eine Rolle spielen.

Weitere Anlaufstellen für deutschsprachige Anwälte in Griechenland

  • Deutsche Botschaft in Athen: Führt ein Verzeichnis deutschsprachiger Rechtsanwälte.
  • Generalkonsulat in Thessaloniki: Führt ebenfalls eine entsprechende Liste.

10. Welche Besonderheiten weist das griechische Erbrecht gegenüber dem deutschen Erbrecht auf?

Das griechische Erbrecht unterscheidet sich in mehreren Punkten vom deutschen Recht – vor allem im Hinblick auf gemeinschaftliche Testamente, die Anerkennung eingetragener Lebenspartnerschaften und den Umgang mit Bankguthaben im Erbfall.

Sind in Griechenland gemeinschaftliche Testamente zulässig?

  • Nein, gemeinschaftliche Testamente – wie das in Deutschland verbreitete „Berliner Testament“ – sind in Griechenland grundsätzlich unwirksam.

  • Der griechische Oberste Gerichtshof sieht in solchen bindenden gegenseitigen Verfügungen einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung (ordre public).

Wann kann ein gemeinschaftliches Testament in Griechenland trotzdem gültig sein?

  • Nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EUErbVO) kann ein gemeinschaftliches Testament unter bestimmten Voraussetzungen dennoch anerkannt werden.

  • Nach Art. 25 EUErbVO richtet sich die Zulässigkeit nach dem Recht, das zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung gelten würde – also z. B. deutsches Recht, wenn beide Ehepartner Deutsche sind.

  • Die Erblasser können in ihrem Testament auch ausdrücklich das Recht ihrer Staatsangehörigkeit wählen, um das Testament oder einen Erbvertrag abzusichern.

  • Wichtig: Diese Rechtswahl betrifft nur die Frage, ob und wie ein gemeinschaftliches Testament wirksam errichtet und aufgehoben werden kann – nicht jedoch Pflichtteilsansprüche oder die gesetzliche Erbfolge.

Wie behandelt das griechische Erbrecht eingetragene Lebenspartnerschaften?

 

  • Gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaften sind in Griechenland anerkannt.

  • Lebenspartner haben im Erbfall grundsätzlich dieselben Rechte wie Ehegatten.

Fallen gemeinsame Konten in die Erbmasse?

  • In Griechenland wird der Mitinhaber eines Gemeinschaftskontos per Gesetz automatisch Alleinberechtigter.

  • Das Guthaben fällt also grundsätzlich nicht in die Erbmasse, es sei denn, der Erblasser hat etwas anderes bestimmt.

  • Möchte ein Erbe dennoch Ansprüche geltend machen, muss er dies im Streitfall gerichtlich nachweisen.

Welche Änderungen sind im griechischen Erbrecht geplant?

Das griechische Erbrecht wird derzeit umfassend reformiert – zum ersten Mal seit rund 80 Jahren. Geplant sind u. a.:

  • Die Möglichkeit, gemeinschaftliche Testamente rechtssicher zu errichten

  • Eine Stärkung des aktuellen Lebenspartners gegenüber formal noch verheirateten, aber getrennt lebenden Ehegatten

  • Eine Einschränkung des Erbrechts von Eltern auf das Vermögen ihrer Kinder

  • Der Ausschluss des Erbrechts bei lange unbewegten Nachlässen – insbesondere, wenn die Erben im Ausland leben und sich nicht kümmern

In guten Händen: Erbrechtlich beraten in Griechenland

Vassilis Gerold Karkazis ist nicht nur Experte für griechisches und deutsches Erbrecht – er kennt auch die Besonderheiten in der praktischen Umsetzung in Griechenland. Bei Fragen zu Testament, Pflichtteil, Nachlassabwicklung oder Grundbuch hilft er Ihnen verlässlich weiter.

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